Generalagentur | Knauer
Gesunde und schöne Zähne sorgen für Wohlbefinden und ein strahlendes Lächeln. Sorgen Sie dafür, dass dies auch so bleibt - schließen Sie rechtzeitig die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit den Zahnzusatzversicherungen der Continentale.
Die Komfort-Vorsorge (CEZK-U) bietet Ihnen eine hervorragende und preisgünstige Absicherung bei Zahnersatz. Mit der
Profi-Vorsorge (CEZP-U)
sind Sie darüber hinaus auch bei Zahnbehandlungen und Prophylaxe bestens abgesichert. Wer zu 100% mit vielen Extras abgesichert sein möchte, wählt den
Exklusiv-Vorsorge CEZE. Die Continentale Zusatztarife bietet Rundumschutz für Ihren Zahnersatz und Zahnbehandlungen.
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Die Leistungsbeschreibungen in der Tabelle sind Kurzfassungen und Auszüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
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Die Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich mit Heilpraktikerleistung ohne Wartezeiten.
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Die Continenale Zahnzusatzversicherungen
KomfortVorsorge CEZK: Komforttarif
ProfiVorsorge CEZP: Profi-Tarif
Exklusiv-Tarif CEZE: Exklusiv-Tarif
Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Ihre KomfortVorsorge CEZK - speziell um Kosten für Zahnersatz gering zu halten
Zahnersatz (unter Anrechnung der GKV-Vorleistung)
Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Ihre ProfiVorsorge CEZP - für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Zahnersatz (unter Anrechnung der GKV-Vorleistung)
Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Ihre Exklusiv-Vorsorge CEZE - für Zahnbehandlung und Zahnersatz und mehr
Zahnersatz und Implantate (unter Anrechnung der GKV-Vorleistung)
Die Leistungsbeschreibungen sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen).
Das sind die Vorteile Ein strahlendes Lächeln ist keine Frage des Geldes sind nach Wunsch gibt keine Beschränkung auf Zahnbehandlungen werden erstattet. Es gibt hochwertigen Zahnersatz ohne Einschränkungen. Die Zahnversicherung auf Privatarztniveau der Continentale bietet außerdem aufgrund Altersrückstellung dauerhaft günstige Beiträge. Die Kostenerstattung bei Zahnersatz und Inlays ist hier bis 90 % inklusive der Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Diese zahlt gar nicht dazu bei einer Zahnreinigung oder nur eine Pauschalleistung bei Zahnersatz. Daher macht eine privaten Zahnversicherung durchaus Sinn auch wenn die Zähne gesund sind und momentan kein Zahnersatz – Zahnzusatzversicherung benötigt wird.
Je weniger Sorgen man mit seinen Zähnen hat, umso weniger mag man sich mit einer Zahnzusatzversicherung beschäftigen – nachvollziehbar. Aber wir fühlen uns auch gesund, wenn wir eine Risikolebensversicherung abschließen, um auf das Unerwartete vorbereitet zu sein. Und wir sichern uns gegen Berufsunfähigkeit ab, obwohl es uns nie besser ging. Eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, auch wenn man heute gesunde Zähne hat, ist die gleiche Vernunft-Entscheidung – getroffen im Bewusstsein, dass morgen alles anders aussehen kann: Sie beißen auf etwas Hartes und brechen sich einen Schneidezahn ab – die Kassenversorgung wird Ihnen dann bei Ihrem guten Gebiss wohl kaum reichen. Sie bekommen Parodontitis und drohen, Zähne zu verlieren – die Zahnzusatzversorgung erlaubt eine erstklassige Behandlung, mit der Sie die Probleme schnell in den Griff bekommen. Eine plötzlich auftretende Wurzelentzündung droht mit einem „toten Zahn“ oder gar Zahnverlust zu enden – die Kasse trägt die Behandlungskosten nicht. Die Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, weil Sie mit einer schnellen Wurzelbehandlung die Folgen eingrenzen.
Der Wunsch nach einer Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz und einer Behandlung auf Privatarztniveau beim Zahnarzt ist nicht unbedingt eine Frage des Alters. Auch jüngere Menschen wünschen sich diese Vorteile durchaus. Bedenken Sie dabei aber auch die folgenden Aspekte: Das Alter an sich wird dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nicht im Wege stehen – Vorerkrankungen und fehlende Zähne sowie angeratene Zahnbehandlungen aber schon. Kurzum: Wer zu lange wartet, ist vielleicht gar nicht mehr versicherbar. Beiträge steigen: Je nach Einstiegsalter sind die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung gestaffelt – wer länger wartet, zahlt deutlich mehr. Zudem ist es bei einem Abschluss im Alter nicht mehr möglich, ausreichende Rückstellungen beachten. Je nach Tarif können die Leistungen in den ersten Jahren der Höhe nach begrenzt sein – denken Sie daran, wenn Sie später in eine Zahnzusatzversicherung einsteigen.
Zur Regelung der Kostenübernahme benötigen Sie vor Beginn der Behandlung von Ihrem Zahnarzt einen Heil-und Kostenplan (HKP) der an Ihre gesetzliche Krankenkasse und private Krankenversicherung zur Erstattung weitergeleitet wird. Der Heil- und Kostenplan gibt einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Ausgaben für die gesamte Behandlung.
Während eine Zahnersatzversicherung lediglich die Kosten für Zahnersatz (z.B. Prothesen, Kronen oder Brücken) abdeckt, werden im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung auch andere Kosten einer Zahnbehandlung übernommen wie z.Bsp. die professionelle Zahnreinigung (Zahnprophylaxe) oder auch eine Paradontose-Behandlung.
Wer die finanzielle Belastung bei gleichzeitiger größtmöglicher Auswahl unter den verschiedenen Behandlungsmethoden weitestgehend gering halten möchte, für den lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese Entscheidung sollte jedoch möglichst frühzeitig getroffen werden, denn nach dem Auftreten eines Versicherungsfalls ist eine Aufnahme durch die Versicherung häufig nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich.
Wann leistet die Continentale Zahnzusatzversicherung:
DIe Wartezeit für Anspruch auf Zahnersatz ist acht Monate nach Vertragsabschluss. Bis dahin hat man keinerlei Anspruch auf Kostenübernahme bei Zahnersatz ausser bei Unfällen. Bei Zahnbehandlung sind drei Monate Wartezeit einzuhalten. In den ersten Jahren werden Behandlungen / Zahnersatz nur bis zu einer gewissen Höchstgrenze gezahlt innerhalb einer Zahnstaffelung. Vor allem die Erstattung von reinen privaten Behandlungen.
Bitte beachten Sie: Sind bereits vor Vertragsabschluss Zahnbehandlungen geplant oder bekannt werden diese meist nicht mitversichert.
Das Bonusheft verringert den Eigenanteil zum Zahnersatz. Einmal jährlich ist die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt fällig und wer regelmäßig seinen Termin wahrnimmt, kann seinen Eigenanteil für den Zahnersatz reduzieren. Ohne Stempel im Bonusheft zahlt die Krankenkasse nur fünfzig Prozent der durchschnittlichen Regelversorgung, wenn Sie fünf Jahre ohne Unterbrechung vorgesorgt haben, steigt die Kostenübernahme auf sechzig % und ab zehn Jahre sogar auf fünfundsechzig %. Bei Patienten mit einem geringen Einkommen gilt die Härtefallregelung und der Festzuschuss wird verdoppelt, damit mindestens die Regelversorgung sicher gestellt ist. Wird die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt versäumt, verlieren Sie den gesamten Anspruch und müssen von vorne beginnen. Haben Sie das Bonusheft lediglich vergessen, können Sie den Stempel in der Zahnarztpraxis nachtragen lassen. Der Tarif CEZP leistet bei regelmäßiger Vorsorge und lückenlosen Führen des Bonusheftes von mindestens 5 Jahren 90% im Zahnersatz.
Grundsätzlich ist die Zahnbehandlung durch alle vertraglich zugelassenen Zahnärzte ist für gesetzlich Krankenversicherte zeitlich unbegrenzt und kostenfrei. Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund. und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Es besteht freie Arztwahl.
Für die Versorgung mit Zahnersatz gilt die sog. Festzuschussregelung. Die Bezuschussung richtet sich nach einer für den jeweiligen Zahnbefund vorgesehenen durchschnittlichen Regelversorgung. Die Festzuschüsse decken im Durchschnitt mindestens 50 % der Kosten für die Regelversorgungsleistungen ab. Wünschen Versicherte eine andere als dem Befund zugeordnete Regelversorgung, können Mehrkosten entstehen, die ausschließlich der Versicherte zu tragen hat.
Eine Regelversorgung liegt vor, wenn der gewählte Zahnersatz der für die jeweilige Befundsituation als Regelversorgungsleistung bestimmten zahnprothetischen Versorgungsform entspricht. Gleichartiger Zahnersatz liegt vor, wenn zusätzlich zur Regelversorgung Leistungen hinzukommen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein der Regelversorgung entsprechender Zahnersatz zusätzliche Versorgungselemente, wie zusätzliche keramische Verblendungen sowie zusätzliche oder andere Verankerungsbzw. Verbindungselemente aufweist. Eine andersartige Versorgung liegt vor, wenn eine andere Versorgungsform (Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz, Kombinationsversorgung, Suprakonstruktionen also implantatgestützter Zahnersatz) als die, welche in den Festzuschuss-Richtlinien als Regelversorgung für den jeweiligen Befund festgelegt ist, gewählt wird.
Der Vertragszahnarzt hat vor Beginn der Behandlung einen kostenfreien Heil- und Kostenplan zu erstellen, in dem der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung (auch in den Fällen einer gleichoder andersartigen Versorgung) nach Art, Umfang und Kosten darzulegen sind. Ist eine Zahnersatzversorgung notwendig, bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse entsprechend dem im Heil- und Kostenplan ausgewiesenen Befund. Nach Ende der Behandlung rechnet der Zahnarzt die bewilligten Festzuschüsse — mit Ausnahme der Fälle der andersartigen Versorgung — mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab. Den verbleibenden Eigenanteil bezahlt der Versicherte direkt an den Zahnarzt.
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