Generalagentur | Knauer
Die Continentale Basis Rentenversicherung: Der Staat fördert die Basisrente mit großzügigen Steuererleichterungen. Die Beiträge können im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Wer viel Steuern zahlt, hat also einen umso größeren Nutzen. Für alle, die selbstbestimmt alt werden möchten, hat die Continentale zwei ausgezeichnete Basisrenten-Produkte geschaffen.
Die Continentale BasisRente Classic ist Ihre planbare Altersvorsorge mit einer garantierten Verzinsung und damit einer lebenslangen garantierten Rentenzahlung. Mit der renditeorientierten Continentale BasisRente Invest, wahlweise mit und ohne Garantie, nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand. Mit größtmöglicher Gestaltungsfreiheit in der Fondsanlage und eine außergewöhnliche Flexibilität.
Erfahren Sie unten mehr über die Leistungen der
Continentale Basis Renten
und fordern hier direkt Ihr persönliches Angebot an.
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Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine private Altersvorsorgeform mit staatlicher Förderung. Sie wurde im Jahr 2002 eingeführt und ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant.
01
Anspruch auf Basisrente
Anspruch auf Basisrente haben grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Der Abschluss ist freiwillig.
02
Förderung
Die Beiträge zur Basisrente sind in 2024 bis zu einem Höchstbetrag** von 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete von der Steuer absetzbar. Der Anteil der Beiträge, der im Rentenalter versteuert wird, steigt in den kommenden Jahren von derzeit 83 % auf 100 %.
03
Funktionsweise
Bei einer Basisrente wird ein Sparvertrag abgeschlossen, aus dem im Alter eine lebenslange Rente ausgezahlt wird. Das gebildete Kapital wird dabei nicht wahlweise ausbezahlt sondern verrentet. Die Rente ist garantiert und wird auch bei Tod des Versicherten an Hinterbliebene weitergezahlt, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung.
04
Zahlen und Daten*
Die Basisrente ist eine attraktive Altersvorsorgeform für Selbstständige und Freiberufler. Sie bietet eine hohe Steuerförderung und eine garantierte Rente im Alter.
*Quelle: BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
** Der Höchstbetrag gilt insgesamt als geleistete Beiträge auch zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. zu Versorgungswerken.
Sie haben Fragen zur Continentale Basisrentenversicherung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Basisrente wird vom Staat steuerlich gefördert. In erster Linie ist sie für Selbstständige gedacht, da diese im Alter keine gesetzliche Rente erhalten. Aber auch Festangestellte können
mit der Basisrente die Versorgungslücke im Alter schließen, Steuervorteile nutzen und über Zusatzbausteine Lebensrisiken
wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit absichern.
Generell ist jeder förderberechtigt, der einkommensteuerpflichtig
ist und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in Deutschland hat.
Die Continrntale klassische und fondsgebundene Rentenversicherung zur Basisversorgung
- BasisRente Classic und BasisRente Invest.
Nur wer finanziell unabhängig ist, wird nicht sein Leben lang arbeiten müssen. Für alle, die selbstbestimmt alt werden möchten, hat die Continentale zwei hervorragende Basisrenten-Produkte geschaffen. Für jeden Vorsorgetyp das richtige Vorsorgemodell.
Rentenversicherung zur Basisversorgung Continentale BasisRente Classic:
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Rentenversicherung zur Basisversorgung
Continentale BasisRente Invest:
Ganz individuell
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Ganz flexibel
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(Persönlicher Ansprechpartner, unbürokratische Bearbeitung und vieles mehr)
Auch als EasyBUZ mit vereinfachter Gesundheitsprüfung möglich
Die Basisrente unterliegt derselben steuerlichen Behandlung wie die gesetzliche Rente.
• Versteuert wird nur der Teil der Rente, der über den jeweils gültigen steuerfreien Anteil hinausgeht. Es spielt dabei keine
Rolle, ob die Beiträge steuerlich gefördert wurden oder nicht.
• Die volle Besteuerung gilt ab dem Jahr 2040.
Bis dahin gilt eine Übergangsregel.
Bei Renteneintritt im Jahr 2020 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 80 %.
Dieser Prozentsatz erhöht sich ab 2021 jährlich
um 1 %. So lange, bis 2040 die 100 % erreicht sind.
Dies ist keine steuerliche Beratung und dient nur der Veranschaulichung.
Die Beitragszahlungen kann jederzeit vollständig oder vorübergehend eingestellt werden. Dann verringern sich die spätere Leistung. Auch bei längerer Arbeitslosigkeit
sind Ihre Ersparnisse nicht verloren. Die Basisrente
ist wie die Riester-Rente und Betriebsrenten vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt über den s.g. Pfändungsschutz.
Ja die Basisrente kann gekündigt werden. Damit erlischt die Pflicht zur Beitragszahlung und der Vertrag wird in eine beitragsfreie Baisirente weitergeführt. Bis zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn wird das bis zur Kündigung angesparte Vorsorgevermögen weiter geführt und dann als (reduzierte) Rente ausgezahlt. Ein Anspruch auf den Rückkaufwert besteht nicht.
Ja es kann durchaus sinnvoll sein eine Berufsunfähigkeitsversicherung in den Basisrentenvertrag miteinzuschließen. Geprüft werden muss Ihre aktuelle Situation. In diesem Fall beteiligt sich der Staat auch an der eingeschlossenen Risikoabsicherung bei Berufsunfähigkeit. Der Anteil muss jedoch weniger als 50 % des Gesamtbeitrags ausmachen, um die Förderungsberechtigung für die Basisrente zu erhalten. Alternativ ist auch eine ausschließliche
Absicherung der Berufsunfähigkeit bzw. der verminderten Erwerbsfähigkeit möglich. Die Continenale bietet hier erstklassige Produkte wie Die Basisrente Classic und Basisrente Invest in Kobination mit der ausgezeichneten Berufsunfähigkeitsversicherung PremiumBU.
Ja, die staatliche Förderung kann auf beliebig viele Einzelverträge verteilt werden. Hierzu sind die Beitragshöchstgrenzen zu beachten.
So kann Ihre
Steuerersparnis aussehen
Lediger Sparer mit 38.000 €
zu versteuerndem Einkommen
Jahr Steuerersparnis
2022 772 €
2023 786 €
2024 801 €
2025 816 €
2026 816 €
Verheirateter Sparer mit 95.000 € zu versteuerndem Gesamteinkommen
Jahr Steuerersparnis
2022 862 €
2023 878 €
2024 896 €
2025 912 €
2026 912 €
Hinweis: Die Beispielberechnungen sind unabhängig vom Berufsstatus.
* Zum Beispiel: Der Sparer zahlt monatlich 200 Euro (2.400 € p.a.) in seinen
Vertrag ein. Im Jahr 2022.
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