Generalagentur | Knauer
Die Beihilfeversicherung, die einfach für jeden passt: COMFORT-Beihilfe für alle Beihilfeberechtigten wie Beamter/Beamtin, Beamtenanwärter/in und Referendar/in, bietet die Continentale mit COMFORT-Beihilfe ein intelligentes Tarifkonzept, das zu jeder Beihilfesituation passt. Auch dann, wenn es zu Veränderungen bei den beihilfefähigen Aufwendungen kommt.
Einmal COMFORT-Beihilfe versichert, passt sich der Versicherungsschutz automatisch an. Wie ein Schuh, der perfekt sitzt.
Erfahren Sie hier mehr über die Leistungen der
Continentale Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
und fordern direkt unten Ihr persönliches Angebot an.
Die Leistungsbeschreibungen in der Tabelle sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen,
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Die Continentale PKV – Ihr starker Partner für die Gesundheit
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die private Krankenversicherung der Continentale ergänzt diese Beihilfe, sodass Sie optimal abgesichert sind. Es wird nur der Teil versichert, der nicht von der Beihilfe abgedeckt ist.
Beihilfe und die Comfort-Beihilfe sind die ideale Kombination für eine komfortable und individuelle Gesundheitsvorsorge. Egal welche Beihilferegelung sie als Beamter, Beamtenanwärter oder Referendar haben - Comfort-Beihilfe passt immer und setzt da an, wo ihre Beihilfe endet.
Die Continentale PKV bietet für Beihilfeberechtigte und deren Familie den passenden Gesundheitsschutz mit umfassenden Leistungen als optimale Ergänzung zur Beihilfe.
Warum die Continentale PKV für Beamte und Beihilfeberechtigte ideal ist:
Die Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich mit Heilpraktikerleistung ohne Wartezeiten.
Krankentagegeld
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Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn (z.B. Bund, Länder, Kommunen) für seine Beamten, Richter und Soldaten. Sie dient der teilweisen Erstattung von Krankheitskosten. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach Familienstand und Bundesland und liegt in der Regel zwischen 50% und 80%. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehepartner mit geringem Einkommen, Kinder) können beihilfeberechtigt sein. Die Beihilfe ist keine Vollversicherung, sondern eine Ergänzung zur Eigenvorsorge.
Die Beihilfe deckt nicht alle Krankheitskosten vollständig ab. Es verbleibt ein Eigenanteil, der durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden muss. Die PKV für Beamte ist daher eine sogenannte "Restkostenversicherung", die die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Beihilfeleistung erstattet. Somit sind Beamte im Krankheitsfall optimal abgesichert.
Obwohl Beamte die Möglichkeit hätten, sich freiwillig gesetzlich zu versichern, entscheiden sich die meisten für die PKV. Die Gründe dafür sind vielfältig:
Individuelle Leistungen: In der PKV können Beamte den Leistungsumfang individuell wählen und an ihre Bedürfnisse anpassen (z.B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus, höhere Erstattungen für Zahnersatz).
Schnellerer Zugang zu Ärzten und Spezialisten: Privatpatienten erhalten oft schneller Termine.
Beihilfekonforme Tarife: Die PKV-Tarife für Beamte sind speziell auf die Beihilfe abgestimmt und decken genau den Teil ab, der nicht von der Beihilfe übernommen wird.
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