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Die Berufsunfähigkeitsversicherung Continentale PremiumBU schützt Sie erstklassig vor Einkommenseinbußen bei Berufsunfähigkeit (BU). Diese kann durch eine körperliche oder seelische Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen werden.
Dann ist eine weitere Ausübung Ihres Berufes meist nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Die BU Versicherung der Continentale fängt Sie genau dort auf und zahlt eine feste monatliche Berufsunfähigkeitsrente an Sie. Somit sind Sie mit dieser Versicherung im Ernstfall vor drohenden Geldsorgen geschützt. Der hervorragende Versicherungsschutz im Tarif PremiumBU wurde von Ratingagenturen getestet und mit Höchstbewertung ausgezeichnet. Ob als Berufstätige/r, Student/in, Berufsstarter/in oder Schüler/in. Die Continentale PremiumBU bietet für alle den passenden Schutz in allen Situationen der Lebensplanung.
Erfahren Sie unten mehr über die Leistungen der
Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung
und fordern hier direkt Ihr persönliches Angebot an.
PremiumBU - Die Berufsunfähigkeits-Vorsorge der Continentale für alle Berufstätigen die Ihr Einkommen vor Einbußen bei einer Berufsunfähigkeit absichern möchten.
Ihre Highlights
Starter BU - Berufsunfähigkeitsvorsorge für Berufsanfänger und Studenten. Voller BU-Schutz mit reduziertem Anfangs-beitrag und flexibler Gestaltungsfreiheit an veränderte Lebenslagen.
Ihre Highlights
Die Schüler BU - Berufsunfähigkeits-Vorsorge für Schüler ab 10 Jahre. Bereits als Schüler für die Zukunft vorsorgen und bei Krankheit oder Unfall mit einer Rente künftige Einkommenseinbußen ausgleichen.
Ihre Highlights
Die Leistungsbeschreibungen in der Tabelle sind Kurzfassungen und Auzüge aus den gesamten Leistungen. Maßgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarife mit Tarifbedingungen,
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TOP Versicherungsschutz
Beitragsstabilität
Leistungsservice innerhalb 48 Std
Hier Ihre wichtigesten Vorteile der herausragenden Leistungen der Berufsunfähigleitsversicherung PremiumBU
1
Klare Regelungen
Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf. Weltweiter Versicherungsschutz inklusive ohne zeitliche Begrenzung und Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall.
Die Infektionsklausel gilt für alle Berufe und 100 % Leistung bereits ab 50 %iger Berufsunfähigkeit – auch bei Pflegebedürftigkeit und
mittelschwerer Demenz.
2
Anpassung an Altersgrezen
Verlängerungsmöglichkeit der Versicherungs- und Leistungsdauer
entsprechend der Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze
bis max. Alter 70 – mit 12 Monaten Ausübungsfrist. Schon ab vereinbartem Endalter von 63 Jahren, Ausübung bis Alter 50 ohne erneute Risikoprüfung.
3
Flexible Beitragszahlung
Unbegrenztes Aussetzen der Beitragsdynamik. Beitragsstundung von 6 auf max. 24 Monate erhöht – ohne Angabe von Gründen bei vollem Versicherungsschutz. Erweiterung der Rückzahlungsmöglichkeiten nach einer Beitragsstundung – Erhöhung des Beitrags, Reduzierung des
Versicherungsschutzes. Eine Beitragsfreistellung ist von bis zu 36 Monaten möglich.
4
Nachversicherungsgarantien
Ereignisunabhängig: Einmalig in den ersten 5 Versicherungsjahren
und bis Alter 35 – ohne erneute Risikoprüfung.
Ereignisabhängig: Bei 15 Ereignissen mit langer Ausübungsfrist
von 12 Monaten und bis Alter 50 – ohne erneute Risikoprüfung.
-Bei Abschluss einer Meisterprüfung
-Bei Aufnahme eines Darlehens ab 50.000 Euro für den Aus- oder Umbau einer selbstgenutzten Immobilie.
5
Höhere BU-Absicherung
Für Schüler und Studenten:
-Gymnasial-Schüler bis zu 1.500 Euro BU-Rente monatlich.
-Studenten bis zu 2.000 Euro BU-Rente monatlich.
Höchstrenten für Arbeitnehmer:
- 85 % des Jahres-Nettoeinkommens bis 50.000 Euro p.a.
6
Ergänzungspakete
Karriere-Paket: Mit Verdopplung der BU-Rente nach Ausbildung/Studium.
Plus-Paket: Mit Gelbe-Schein-Regelung bei Arbeitsunfähigkeit oder Leistung bei Krebs und Pflege-Sofortkapital.
Zusatzoptionen: Beitrags- und Leistngsdynamik, Optionstarif für Eintritt in die PKV, Umtauschmöglicheit in eine Altesvorsorge mit BU etc.
7
Service bei Antragsstellung
GesundheitsDialog: Für einen vereinfachten und beschleunigten
Antragsprozess.
Medical Home Service (MHS): Für eine komfortable Antragstellung
– kostenloser Vor-Ort-Service zur
Erfassung des Gesundheitszustandes
bei höheren Versicherungssummen.
8
Service im Leistungsfall
50-Euro-Serviceversprechen – wenn die Servicegrundsätze nicht einhalten werden:
- Schnelle Kontaktaufnahme innerhalb von 48 Stunden.
-Unbürokratische Bearbeitung eingehender Unterlagen innerhalb von 4 Wochen.
- Ein persönlicher Ansprechpartner
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Auch wer im Büro arbeitet, \ ist gegen das Risiko nicht gefeit. Langes Sitzen, mangelnde Bewegung und Stress im Job können die Gesundheit gefährden. Nicht nur ein Handwerker, sondern auch ein IT-Spezialist sollten das Risiko einer Berufsunfähigkeit im Blick haben und nicht unterschätzen.
Immer mehr Menschen sind wegen seelischer Probleme nicht mehr in der
Lage, ihren Beruf auszuüben. Mittlerweile stellen psychische Erkrankungen wie Burn-out oder Depression die häufigsten Ursachen für eine BU. Im Jahr 2019 waren rund 29% aller BU-Fälle auf seelische Leiden zurückzuführen. Frauen sind dabei häufiger betroffen als Männer.
Auch Krebs und andere Erkrankungen mit bösartigen Tumoren verursachen häufig eine Berufsunfähigkeit. Krebsarten machen in Deutschland etwa 19% aller Fälle von BU aus. Krebs kann zahlreiche Ursachen und Ausprägungen haben. Auch wer gesund lebt, ist vor dem Risiko, an Krebs zu erkranken, nicht gefeit. Bei Frauen ist Krebs öfter Anlass für eine BU-Rente als bei Männern.
Wenn der Rücken nicht mehr mitspielt Erkrankungen des Skeletts oder des Bewegungsapparats wie Rückenleiden, Arthrose oder auch Gelenkprobleme finden sich ebenfalls in der Liste häufiger Ursachen. Auf sie entfallen hierzulande 19% aller Fälle von Berufsunfähigkeit.
Neben weiteren Krankheiten, darunter etwa Herzund Gefäßerkrankungen können auch Unfälle zu Invalidität führen. So sind Unfälle in rund 9% der Fälle Ursache einer BU. Dabei verunfallen häufiger Männer als Frauen.
Quelle Zahlen: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Sie haben Fragen zur Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung PremiumBU zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung gibt es auch, wenn jemand noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.
Die Ursache für die Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle dafür, ob die Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) gezahlt wird. Ursachen sind Krankheiten, Unfälle oder mehr als altersbedingter Kräfteverfall. Der Versicherungsnehmer darf sie nur nicht absichtlich herbeigeführt haben. Der Leistungsfall tritt dann ein, wenn der Betroffene zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Das bedeutet, er hat mindestens die Hälfte seiner Leistungsfähigkeit verloren und kann für seinen Beruf wichtige Tätigkeiten nicht mehr ausüben oder nur noch eine geringe Anzahl an Stunden arbeiten.Um das nachzuweisen, müssen Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden, wiei z.Bsp. Arztberichte und Beschreibungen ihrer Tätigkeit. Wenn die Berufsunfähigkeit feststeht, zahlt die Continentale Berufsunfähigkeitsversicherung PremiumBU die in der Police vereinbarte monatliche BU-Rente in Euro an den Kunden aus. Das zuvor erzielte Einkommen hat dabei keine Bedeutung, sollte aber zu Beginn in entsprechender Höhe abgesichert worden sein.
Bei dieser Vertragsform handelt es sich um eine reine Risikoversicherung. Ähnlich wie bei einer Risiko-Lebensversicherung wird das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko aufgrund der biometrischen Daten, wie dem Alter bei Eintritt und dem Gesundheitszustand, kalkuliert Daraus errechnet sich der erforderliche Beitrag für die gewünschte Laufzeit (z. B. bis zum 67. Lebensjahr) und die versicherte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Wenn die Berufsunfähigkeit während der Laufzeit eintritt zahlt die Continentale Premium BU solange die Berufsunfähigkeit andauert, längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die vereinbarte monatlich Berufsunfähigkeitsrente oder bis zur Wiederaufnahme eines Berufes auf eigenen Wunsch.
Falls die Berufsunfähigkeit während der Laufzeit nicht eintritt entfällt der Versicherungsschutz zum Laufzeitende mit eventueller Schlussauszahlung (wie z. B. bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung oder Fonds-Rente), da während der Vertragslaufzeit nur einen reinen Risikobeitrag ohne Sparanteil bezahl wurde oder Sie haben die Option zur Ansammlung/Ansparung der Überschüsse gewählt. Hierbei werden die Überschüsse während der Laufzeit angespart und nicht sofort mit den Beiträgen verrechnet (Netto-Beitrag).
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, kurz BUZ, kann nur in Kombination mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Berufsunfähigkeitsrente dient in diesem Fall vor allem dazu, dass der Kunde, sollte er berufsunfähig werden, die Beiträge zu seiner Lebens- und/ oder Rentenversicherung weiterhin bezahlen kann. So bleibt zumindest die private Altersvorsorge bestehen. Darüber hinaus kann noch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. Die Continentale Berufsunfähigkeits-Rente kann in eine Private Rentenversicherung, Riester-Rente oder auch in eine Basis-Rente mit eingeschlossen werden. Nutzen Sie unseren BU-Rechner und fordern Ihr Vergleichsangebot an, Sie werden erstaunt sein wie günstig die Conitnentale mit dem BU-Beitrag ist.
Wie ist die Abgrenzung zu einer Berufsunfähigkeit definiert. Grundsätzlich ist hier der wichtige Unterschied: "Arbeitsunfähig ist, wer aufgrund eines medizinischen Befundes vorübergehend seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann." Das bedeutet, dass eine Arbeitsunfähigkeit auf eine zeitlich begrenzte Dauer ausgelegt ist. Die Arbeitsunfähigkeit regelt das BGB im Entgeltfortzsahlungsgesetz*.
Hier gibt es aber auch fließende Übergänge in die Berufsunfähigkeit. Wer arbeitsunfähig ist, erhält zunächst Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber (in der Regel 6 Wochen), nach Ablauf von sechs Wochen Krankengeld von seiner Krankenversicherung.
*Link zu näheren Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html
Wann spicht man von einer Berufsunfähigkeit bzw. wann ist man berufsunfähig. Hierzu hat der Gesetzgeber im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ab 2008 die Definition für eine Berufsunfähigkeit in den §§ 172 - 177 festgelegt.
Laut Definition ist berufsunfähig nach § 172 (2) VVG "wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Der allgemeine Begriff der Berufsunfähigkeit ist außerdem noch im SBG (Sozialgesetzbuch) geregelt. Dieser gilt jedoch nur noch für Versicherte in der Gesetzlichen Rentenversicherung, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden. Laut Gesetz erhalten diese noch eine "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" welches in § 240 VI SBG (Sozialgesetzbuch) geregelt ist.
Die Erwerbsunfähigkeit wird im § 43 SGB VI (Sozialgesetzbuch) geregelt. Hier wird unter einer vollen und einer Teilerwerbsunfähigkeit unerschieden. Demnach ist unter § 43 (2)*
"Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
"Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein."
Es liegt keine Erwerbsunfähigkeit nach § 43 (3) vor, "wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen."
*Link zu näheren Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
Den Begriff Schüler BU meint die Schulunfähigkeit eines Kindes, wenn ein schulpflichtiges Kind infolge einer Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfalls (Nachlassen der physischen oder mentalen Kräfte oder eine geringere Belastbarkeit, die über den altersentsprechenden Zustand hinausgeht) den Schulunterricht voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht besuchen kann. Dann erbringt die Schulunfähigkeitsversicherung die vertraglich vereinbarte Leistung. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss die Schulunfähigkeit von einem Arzt attestiert werden.
Der Versicherungsfall umfasst in der Regel sowohl die Schul- als auch die Berufsunfähigkeit des versicherten Kindes. Das heißt, die Versicherung erbringt die vereinbarte Leistung nicht nur für die Zeit, in der Ihr Kind nicht fähig ist, die Schule zu besuchen, sondern auch dann, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die versicherte Person erhält demnach die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt. Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage sein Ihrem Beruf nachzugehen und Ihren Lebensunterhalt zu verdienen, springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
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